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Vorsicht bei Ausfuhr von PTFE-Armaturen!

10. Juli 2011 ι Armaturenbranche, Wissen

 

In Fabriken für chemische Waffen sind nahezu alle Medien höchst aggressiv. Für die Produktionsanlagen kommen daher nur spezielle Werkstoffe zum Einsatz, die extrem säure- und korrosionsbeständig sind. Dazu gehört auch ein bekannter Vertreter der Armaturenbranche:  PTFE – ein Dichtungs-Werkstoff der sich sämtlichen chemischen Angriffen widersetzt.

Ausfuhrbestimmungen PTFEPTFE wurde Anfang der 30er Jahre entdeckt
und fand erstmals als Korrosionsschutz in der Kernwaffen-Technologie Verwendung .
80 Jahre später
ist PTFE zu einem
ausfuhrrechtlich äußerst
sensiblen Werkstoff geworden.

Hier liegt zugleich der Tatbestand, wieso PTFE als ausfuhrgenehmigungs-pflichtiger Werkstoff mit doppeltem Verwendungszweck (DUAL-USE) eingestuft wird. Neben seinen unzähligen vorteilhaften Anwendungsmöglichkeiten ist PTFE ebenso fester Bestandteil der EG-Dual-Use-Verordnung. Diese legt Genehmigungspflichten und Verfahren für Güter fest, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können.

Für PTFE-beschichtete und -ausgekleidete Ventile, Klappen und Kugelhähne hat ein exportierender Armaturenhändler die Pflicht, Empfänger und Verwendungszweck zu prüfen. Eine ungenehmigte Ausfuhr von PTFE-Armaturen stellt einen Straf-Tatbestand mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren dar.

Für die Unternehmen der Armaturenindustrie gilt es daher, Mitarbeiter des Vertriebs umfassend zu informieren und zu sensibilisieren. Grundsätzlich sollten im Exportbereich spätestens dann die Ausfuhrbestimmungen genauestens geprüft werden, wenn Armaturen mit PTFE-Bestandteilen im Spiel sind.